Diese Parkplatzordnung gilt ausschließlich für die mit einem Parkplatz ausgestatteten Unterkünfte der Biancospino S.r.l. Im Einzelnen bezieht sie sich auf den folgenden Parkplatz:
Kostenpflichtiger Parkplatz für die Unterkünfte B&B Villa Nicoletta Tortorelli und B&B Villa Ginevra Tortorelli, gelegen in Piazza d’Azeglio 39, Florenz.
- Der Parkplatz ist nicht bewacht. Das Unternehmen, das Eigentümer der Fläche ist, übernimmt daher keinerlei Überwachungs- oder Verwahrungspflicht für die abgestellten Fahrzeuge oder andere dort geparkte Transportmittel sowie deren Inhalt und haftet nicht für Schäden, Diebstähle, Entwendungen oder Einbrüche durch Dritte. Es wird empfohlen, stets Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
- Die Nutzung des Parkplatzes ist ausschließlich den Gästen der Unterkunft und nur für die Dauer ihres rechtmäßigen Aufenthalts gestattet.
- Nach dem Abstellen des Fahrzeugs ist der Motor unverzüglich auszuschalten.
- Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an geparkten Autos, Motorrädern oder Hubschraubern, die durch Fahrfehler, extreme Wetterereignisse oder andere Fälle höherer Gewalt verursacht werden. Zu den Wetterereignissen zählen beispielhaft, aber nicht abschließend: Hagel, starker Wind mit daraus resultierendem Astbruch sowie Schäden durch Überschwemmungen.
- Bei Nutzung der Ladestation für Elektrofahrzeuge übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch Spannungsschwankungen oder eine unsachgemäße Nutzung der Ladestation entstehen.
- Folgendes ist ausdrücklich verboten:
a) Wohnmobile, Anhänger, Schwerfahrzeuge usw. zu parken;
b) Kraftstoff nachzufüllen, Reparaturen durchzuführen, Öl zu wechseln, Fahrzeuge zu waschen oder allgemein Wartungsarbeiten am Fahrzeug vorzunehmen;
c) den Motor längere Zeit laufen zu lassen oder die Hupe zu betätigen;
d) sich länger als für die Parkvorgänge unbedingt erforderlich im Fahrzeug aufzuhalten;
e) in den geparkten Fahrzeugen zu schlafen oder sich anderweitig dort aufzuhalten;
f) Fahrzeuge mit undichten Tanks oder anderen Mängeln zu parken, die Schäden am Parkplatz verursachen könnten;
g) Fahrzeuge ohne ordnungsgemäßes Kennzeichen und/oder ohne die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung zu parken;
h) Fahrzeuge in Durchfahrtsbereichen oder vor Ausfahrten zu parken;
- Akzeptiert der Gast diese Bedingungen nicht, ist das Parken auf unseren Flächen untersagt. In diesem Fall hat der Nutzer öffentliche Parkplätze zu verwenden.
- Die Nutzung des Parkplatzes gilt daher als stillschweigende und uneingeschränkte Annahme dieser Parkplatzordnung in allen ihren Bestimmungen.